Sich als ausländischer Student beim Einwohnermeldeamt registrieren

Sich als ausländischer Student beim Einwohnermeldeamt registrieren

Die Frist beträgt maximal 14 Tage und sollte unbedingt eingehalten werden, da sie vom Gesetz vorgeben ist.

Je früher Sie sich anmelden, desto besser, denn die deutschen Behörden reagieren empfindlich, wenn ausländische Studenten oder Deutsch Lernende in Deutschland diese Frist nicht einhalten. Das gilt natürlich gleichermaßen für Deutsche.

Sich als ausländischer Student beim Einwohnermeldeamt registrieren.

Wie und wann müssen ausländische Studenten und Deutschlernende zum Einwohnermeldeamt?

Jede Person, die einen Wohnsitz in Deutschland hat, muss sich beim Einwohnermeldeamt registrieren. Sobald Sie in Deutschland eingetroffen sind, sollten Sie diesen Termin zur Anmeldung fest einplanen. Erkundigen Sich am besten auf der jeweiligen Webseite des Einwohnermeldeamtes an Ihrem Wohnort über Details. Grundlegende Informationen haben wir im Folgenden für Sie bereit gestellt.

Anfrage und Kontakt

Folgende Dokumente sollten ausländische Studenten und Deutschlernende in Deutschland mitbringen

  • Das Meldeformular des Einwohnermeldeamts, das Sie beim Amt bekommen oder im Internet herunterladen können.
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass, abhängig vom Ursprungsland
  • Den Kinderausweise oder die Geburtsurkunden der Kinder
  • Ihren Mietvertrag und eine Einzugsbestätigung des Mieters

Weitere Interessante Informationen für Sie

Unsere Deutschkurse in Deutschland